Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. DELINARY (Mietkochdienstleistungen)
§ 1 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang
(1) Gegenstand dieser Vertragsbedingungen ist die Erbringung von Dienstleistungen im gastronomischen
Bereich.
(2) Der Auftraggeber hat vor Vertragsschluss überprüft,
dass der von ihm gewünschte Leistungsumfang seinen Bedürfnissen vollständig und abschließend entspricht.
(3) Maßgebend für Umfang, Art und Qualität der Leistungen
ist der beiderseits unterzeichnete Vertrag oder eine Auftragsbestätigung, ansonsten das vom Kunden
akzeptiertes Angebot.
Sonstige Angaben oder Anforderungen werden nur Vertragsbestandteil,
wenn die Vertragspartner dies schriftlich vereinbaren
oder die Fa. Delinary sie schriftlich bestätigt hat. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen
der schriftlichen Vereinbarung oder der schriftlichen Bestätigung durch die Fa. Delinary.
(4) Abgeschlossene Verträge per Email sind rechts bindend.
§ 2 Zahlungskonditionen
(1) Es gelten die mit dem Auftraggeber vertraglich vereinbarten Preise zuzüglich der jeweils gültigen
Mehrwertsteuer. Der Stundensatz wird individuell nach Art und Umfang des Einsatzes schriftlich mit dem
Auftraggeber ausgehandelt. Sollten Übernachtungen erforderlich werden, so werden diese auch individuell
vertraglich, schriftlich festgehalten
(2) Die genannten Preise gelten an allen Tagen der Woche. Es gibt keine Aufschläge an Wochenenden.
(3) Die Grundlage der Rechnungsstellung ist der Stundennachweis der vom vermittelten Koch täglich
geschrieben und vom Auftraggeber oder einer verantwortlichen Person abgezeichnet wird.
(4) Die vereinbarte Vergütung ist nach Erbringung der Dienstleistung und Eingang der Rechnung an den
vermittelten Koch ohne Abzug sofort fällig oder in Bar zahlbar.
Bei einer Auftragsdauer von mehr als einer Woche erfolgt eine wöchentliche Zwischenabrechnung.
Abweichend dieser Regelung bedarf es mit Rücksprache der Fa. Delinary andere abweichende
Zahlungskonditionen zu vereinbaren.
(5) Bei Auswärtseinsätzen mit Übernachtung wird zusätzlich eine Übernachtungsmöglichkeit, die Verpflegung
sowie ein KFZ-Stellplatz vom Auftraggeber gestellt.
§ 3 Rücktritt und Haftung
(1) Bei Stornierung oder Rücktritt von erteilten Aufträgen durch den Auftraggeber werden für den bereits
entstandenen Aufwand
bzw. den kurzfristigen Arbeitsausfall pauschale Rücktritts- bzw. Stornierungsgebühren in Rechnung gestellt.
Für einen Rücktritt bzw. eine Stornierung gelten folgende Fristen und Konditionen: Bis zu 15 Tage vor
vertraglichem Arbeitsbeginn fallen keine Stornogebühren an.
Bei einer späteren Stornierung des Auftrags gelten dann folgende Fristen und Stornogebühren: 8 bis 14 Tage
vor vertraglichem Arbeitsbeginn 50 % des Auftragswertes
4 bis 7 Tage vor vertraglichem Arbeitsbeginn 65 % des Auftragswertes
1 bis 3 Tage vor vertraglichem Arbeitsbeginn 85 % des Auftragswertes
Bei Aufträgen mit unbegrenzter Laufzeit ist die Beendigung dieses Auftrages 30 Tage vor Beendigung, schriftlich
zu vereinbaren.
(2) Auftragswert für die Ermittlung der Rücktritts- bzw. Stornogebühr ist nur der auf dem Stundensatz
basierende Auftragsanteil sowie die Vermittlungsprovision der Fa. Delinary.
(3) Sollte die Fa. Delinary selbst aus Gründen,
die sie persönlich nicht zu vertreten hat
(wie z.B. Krankheit oder höhere Gewalt), nicht in der Lage sein,
den Auftrag auszuführen,
so kann der Auftraggeber keinen Anspruch auf Schadenersatz geltend machen.
(4) Die Fa. Delinary Mietkochagentur schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern
diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit betreffen.
Eine geltende Betriebshaftpflicht wird auf Verlangen nachgewiesen.
(5) Beide Parteien sind sich darüber einig, dass Personal, welches über die Fa. Delinary Mietkochagentur
vermittelt wurde, nicht direkt vom Kunden gebucht werden darf.
Bei Zuwiderhandlung hat die Fa. Delinary das Recht, 5.000,00 € Schadensersatz pro abgeworbener Person vom
Auftraggeber zu verlangen.
(6) Im Übrigen ist eine Gewährleistung für die Arbeitsqualität, die Arbeitsweise,
die Belastbarkeit sowie die Zuverlässigkeit des freien Mitarbeiters ausgeschlossen.
Regress und sonstige Ersatzansprüche des freien Mitarbeiters oder sonstiger Dritter sind ausgeschlossen.
§ 5 Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den mit der Fa. Delinary geschlossenen Verträgen ist in
85221 Dachau, wenn der Teilnehmer Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Ansonsten
gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
§ 6 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nicht durchführbar sein oder nach
Vertragsschluss unwirksam oder nicht durchführbar werden,
bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder nicht durchführbaren
Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten,
deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen,
die die Vertragsparteien mit der unwirksamen
bzw. nicht durchführbare Bestimmungen verfolgt haben.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten
entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Dachau am 01.01.2023
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. DELINARY (Catering)
§ 1 Geltungsbereich, Vertragsschluss und maßgebliche Bedingungen
1. DELINARY erbringt alle Lieferungen und Leistungen im Bereich Catering für den Kunden
ausschließlich auf Grundlage der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB).
2. Die AGB gelten auch für alle Zusatz- und Nachtragsaufträge sowie für alle zukünftigen Lieferungen
und Leistungen durch DELINARY, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
3. Abweichende Vertragsbedingungen des Kunden kommen nicht zur Anwendung, es sei denn,
DELINARY hätte sich mit deren Geltung ganz oder teilweise ausdrücklich einverstanden erklärt. Selbst
wenn DELINARY auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden enthält oder
auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
Gleiches gilt für die Annahme von Leistungen oder Zahlungen.
§ 2 Angebote und Preise
1. Angebote von DELINARY sind stets freibleibend. Ein Vertrag kommt zustande, wenn
DELINARY den Auftrag des Kunden per E-Mail, Fax oder Post schriftlich annimmt. Erfolgt die
Leistung durch DELINARY, ohne dass DELINARY die Annahme ausdrücklich erklärt hat, so
kommt der Vertrag mit Beginn der Ausführung der Leistung zu den Bedingungen des
Angebotes zustande.
2. Lieferungen und Leistungen erfolgen zu den Preisen und besonderen Bedingungen des
jeweiligen Angebotes ggf. nebst im Einzelfall schriftlich vereinbarten weiteren Bedingungen.
§ 3 Termine
Sofern DELINARY auch den Raum für das Catering bereitstellt gilt Folgendes:
1. Termine sind verbindlich, wenn sie im Einzelfall schriftlich als verbindlich vereinbart worden
sind.
2. Aus einer Vormerkung für einen bestimmten Termin kann kein Anspruch auf den späteren
Vertragsschluss hergeleitet werden. Der Kunde und DELINARY verpflichten sich jedoch, eine
geplante Nicht-Inanspruchnahme bzw. eine anderweitige Vergabe des vornotierten Termins
unverzüglich mitzuteilen.
3. Es steht im alleinigen Ermessen von DELINARY zu Gunsten des Kunden eine Option auf den
Wunschtermin einzuräumen. Während der Gültigkeit
dieser Option verpflichtet sich DELINARY, den Termin nicht anderweitig zu vergeben. Soweit im
Einzelfall kein anderer Zeitraum vereinbart wurde, verfällt die Option 3 Kalenderwochen nach der
Bestätigung durch DELINARY, ohne dass es einer weiteren Erklärung bedarf.
§ 4 Vertragsgegenstand
1. Inhalt, Beschaffenheit, Umfang, Dauer und Zweck der von DELINARY zu erbringenden
Lieferungen und Leistungen ergeben sich, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist,
abschließend aus dem vom Kunden unverändert unterzeichneten Angebot von DELINARY. Im
Übrigen ergeben sich die Rechte und Pflichten der Parteien aus
o - Dem Angebot von DELINARY
o - Diesen AGB
o - Der Preisliste von DELINARY
o - Den gesetzlichen Bestimmungen, sofern in diesen AGB davon nicht
abgewichen wird.
2. Der in der Auftragsbestätigung bezeichnete Kunde ist für die durchzuführende Veranstaltung
gleichzeitig Veranstalter und trägt die sich daraus für die Durchführung der Veranstaltung
ergebenden Pflichten.
3. Werden Angebote nach den Angaben des Kunden insbesondere den vom Kunden zur
Verfügung gestellten Unterlagen ausgearbeitet, ist DELINARY berechtigt, auf die Richtigkeit
und Vollständigkeit der Angaben des Kunden zu vertrauen.
4. Die Einholung eventuell erforderlicher behördlicher Genehmigungen, Konzessionen oder
sonstiger Genehmigungen ist nur dann Bestandteil des Angebots, wenn dies ausdrücklich
aufgeführt ist.
5. Sämtliche Rechte an Angeboten, Planungen, Beschreibungen von Konzepten usw.
(DELINARY-Materialien) verbleiben, soweit ausdrücklich und schriftlich nichts anderes
vereinbart, bei DELINARY. Der Kunde erwirbt keinerlei Rechte an den DELINARY-Materialien.
Insbesondere ist der Kunde nicht bei einer Ablehnung eines Angebotes berechtigt,
DELINARY- Materialien anderweitig zu verwenden, verwerten, vervielfältigen oder zu
verbreiten. Jede Weitergabe an Dritte sowie die Vornahme von Änderungen bedarf der
schriftlichen Zustimmung von DELINARY.
6. Lieferungen und Leistungen, die nicht explizit genannt wurden, sind weder als Haupt- noch
als Nebenleistung geschuldet, es sei denn, diese Lieferungen und Leistungen sind zur
Erbringung der explizit genannten Leistungen zwingend erforderlich.
7. DELINARY kann eine über die in dem Angebot festgelegte hinausgehende Vergütung des
geleisteten Aufwandes verlangen, soweit:
- DELINARY Lieferungen und Leistungen erbringt, die über den Inhalt und Umfang der
Auftragsbestätigung hinausgehen, oder
- zusätzlicher Aufwand wegen nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der Pflichten des Kunden anfällt.
8. Soweit DELINARY berechtigt ist, eine über die in dem Angebot festgelegte hinausgehende
Vergütung des geleisteten Aufwandes zu verlangen, wird dieser, sofern zwischen den Parteien nichts
anderes schriftlich vereinbart worden ist, zu den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils
geltenden Listenpreisen sowie Stunden- und Tagessätze und Abrechnungsabschnitten von DELINARY
abgerechnet.
§ 5 Änderungen
1. Änderungen in Art und Menge können durch den Kunden bis 7 Werktage vor dem
Veranstaltungstermin mitgeteilt werden. DELINARY wird die Umsetzbarkeit prüfen und
gegebenenfalls dem Kunden den Änderungswunsch schriftlich bestätigen.
2. Bei einer Reduzierung der Teilnehmerzahl wird die ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl
zugrunde gelegt. Der Kunde hat das Recht, den vereinbarten Preis, um die von ihm im
Einzelnen nachzuweisenden aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl ersparten
Aufwendungen zu reduzieren.
3. Im Falle einer Erhöhung der Teilnehmer wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
4. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt
DELINARY diesen Abweichungen zu, so kann DELINARY seine zusätzliche
Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, DELINARY trifft insoweit
ein Verschulden.
§ 6 Vergütung / Preise
1. Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung aller vertraglich vereinbarten sowie etwaiger
zusätzlich in Anspruch genommenen Leistungen. Dies gilt auch für die vom Kunden direkt
oder über DELINARY beauftragten Leistungen, die durch Dritte erbracht und von DELINARY
verauslagt werden. Insbesondere gilt diese auch für Vergütungsansprüche der
Urheberrechtsverwertungsgesellschaften.
2. Die Abrechnung der Speisekosten erfolgt auf Grundlage der Preise im Angebot und der
gemeldeten Gästezahl. Die finale Gästezahl ist DELINARY bis 7 Werktage vor
Veranstaltungstermin schriftlich mitzuteilen. Eine kostenwirksame Reduzierung ist danach
nicht mehr möglich.
3. Die Abrechnung der Getränkekosten erfolgt auf Grundlage der Preise im Angebot und der
gemeldeten Gästezahl. Die finale Gästezahl ist DELINARY bis 7 Werktage vor
Veranstaltungstermin schriftlich mitzuteilen. Eine kostenwirksame Reduzierung ist bis zwei
Werktage vor der Veranstaltung 12:00 Uhr mittags möglich. Danach gemeldete oder nicht
gemeldete Verringerungen der Gästezahl, sowie sog. „no show`s“ werden pauschal mit 5,- €
p. Person berechnet.
4. Ist der Kunde Unternehmer verstehen sich alle Preise und Preisangaben auch ohne
ausdrückliche Bezeichnung als solche in EURO ohne gesetzliche Steuern und Abgaben und
ohne sonstige, eventuell anfallende öffentlich-rechtliche Nebenabgaben.
5. Die Angebotspreise gelten drei Monate ab Vertragsschluss. Danach ist DELINARY berechtigt,
die Preiserhöhungen der Hersteller oder Lieferanten oder Lohnerhöhungen an den Kunden
weiterzugeben. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Preis mehr als 10 %
über dem Preis bei Vertragsschluss liegt.
6. Verzögert sich der Beginn oder Fortgang der Leistungserbringung aus Gründen, die nicht von
DELINARY zu vertreten sind, so ist DELINARY berechtigt, den hierdurch eingetretenen
Mehraufwand gesondert zu berechnen. Maßgebend sind dann die am Tage der Ausführung
gültigen Berechnungssätze durch DELINARY.
7. Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Kunden oder sonstiger
Dritter, die dem Kunden zuzurechnen sind, durch unverschuldete Transportverzögerungen,
nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen des Kunden, werden dem Kunden zusätzlich
in Rechnung gestellt. Dies gilt insbesondere auch für Kosten und Gebühren zur Einholung
erforderlicher behördlicher Genehmigungen und Konzessionen.
§ 7 Zahlungsbedingungen
1. DELINARY ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu
stellen.
2. DELINARY ist berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu
verlangen. Die Höhe einer etwaigen Vorauszahlung richtet sich nach den Umständen des
Einzelfalls und kann bis zu 100 % der Vertragssumme betragen. Solange eine etwaig
geforderte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht erbrachtet wurde, ist DELINARY
nicht zur Durchführung der Leistungen verpflichtet.
3. Werden Anzahlungen gefordert, müssen diese binnen 10 Tagen nach Vertragsschluss auf
dem übermittelten Konto von DELINARY gutgeschrieben sein.
4. Im Fall des Zahlungsverzuges mit einer Anzahlung ist DELINARY berechtigt, bei Fälligkeit
Zinsen in Höhe von 5 % der Anzahlungssumme zu verlangen.
5. Ist eine geforderte Anzahlung fällig und wird diese nicht bis zum in der Anzahlungsrechnung
vereinbarten Termin geleistet, ist DELINARY berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und
Schadenersatz zu verlangen.
6. DELINARY ist berechtigt, bei Fälligkeit einer Endabrechnung Zinsen in Höhe von 5 % zu berechnen.
Bei Verzug mit einer Endabrechnung ist DELINARY berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% bei
Verbrauchern und bei
Handelsgeschäften 9% jeweils über dem Basiszinssatz zu verlangen. Das Recht von DELINARY, einen
höheren Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.
§ 8 Mietweise Überlassung
1. Sämtliches von DELINARY angeliefertes Equipment steht und bleibt im Eigentum von DELINARY
und wird nur mietweise überlassen.
2. Solchermaßen mietweise überlassenes Equipment (z.B. Geschirr, Besteck, Gläser,
Tischwäsche und dergleichen), hat der Kunde pfleglich zu behandeln und unverzüglich nach
Beendigung der Veranstaltung zurückzugeben. Für beschädigte, zerstörte oder verloren
gegangene Gegenstände hat der Kunde vollen Ersatz in Höhe der Wiederherstellungskosten
(bei Beschädigungen) bzw. in Höhe der Neuanschaffungskosten (bei Zerstörung oder Verlust)
zu leisten.
3. Rückgabebestätigungen durch DELINARY erfolgen stets nur unter Vorbehalt einer konkreten
Überprüfung.
4. Mietgebühren werden nach Kalendertagen berechnet. Als Mietbeginn gilt der Tag der
Übernahme, als Mietende der Tag der Rückgabe der Mietsache. Bei verspäteter Rückgabe
der Mietsache wird für jeden weiteren Tag die volle Mietgebühr eines Tages geschuldet.
§ 9 Annahme durch den Kunden
Bei der Bereitstellung von Speisen und Getränken kommt regelmäßig nur eine unverzügliche Anbzw. Abnahme der Lieferungen und/oder Leistungen von DELINARY in Frage. Der Kunde ist daher
verpflichtet, die von von DELINARY zeit- und qualitätsgerecht bereitgestellten Waren und
Dienstleistungen an- bzw. abzunehmen. Ist dies nicht oder nicht rechtzeitig möglich oder verweigert
der Kunde aus Gründen, die DELINARY nicht zu vertreten hat, oder ohne Angabe von Gründen die
An- bzw. Abnahme, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs der Lieferungen oder Leistungen im
Zeitpunkt der Bereitstellung der Waren und Dienstleistungen auf den Kunden über. In diesem Fall
wird DELINARY von der jeweiligen Leistungsverpflichtung frei.
§ 10 Beschaffenheitsangaben
1. Weichen die Angebotsangaben von DELINARY von den allgemeinen Produktbeschreibungen,
den Mustern oder den Präsentationen ab, so sind allein die Angaben und Beschreibungen in
dem Angebot von DELINARY verbindlich. Von Herstellern beschriebene
Produkteigenschaften werden nicht Bestandteil der Beschaffenheitsvereinbarung.
2. Bei den von DELINARY verarbeiteten Lebensmitteln sind Schwankungen in Größe, Aussehen,
Gewicht, Konsistenz, Geschmack, Geruch oder sonstiger Beschaffenheit unvermeidlich. Eine
Haftung für bestimmte Qualitäten und Beschaffenheit der Lieferungen und Leistungen von
DELINARY wird von dieser nur übernommen, wenn diese Qualitäten und/oder
Beschaffenheitsangaben zuvor von von DELINARY ausdrücklich schriftlich als rechtsverbindliche
Beschaffenheitsangaben bezeichnet und als solche anerkannt worden sind.
3. Änderungen der Produkte und Dienstleistungen von DELINARY, die durch von dieser nicht zu
beeinflussende äußere Faktoren (insbesondere Umwelteinflüsse, technische Gegebenheiten vor Ort,
Verfügbarkeit von Frischwaren) hervorgerufen werden, darf DELINARY ohne Einschränkung an den
Kunden weitergeben, ohne dass der Kunden hieraus irgendwelche Ansprüche gegen DELINARY
herleiten kann.
§ 11 Rücktritt des Kunden
1. Ein Rücktritt des Kunden setzt voraus, dass ein vertragliches Rücktrittsrecht mit von
DELINARY vereinbart ist oder ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht.
2. Ein etwaig vereinbartes Rücktrittsrecht kann nur bis zu dem vertraglich vereinbarten Datum
kostenlos ausgeübt werden. Danach erlischt das Rücktrittsrecht des Kunden.
3. Sofern ein vertragliches Rücktrittsrecht nicht oder nicht mehr besteht und DELINARY einer
einvernehmlichen Aufhebung nicht zustimmt, behält DELINARY den Anspruch auf die
vereinbarte Vergütung auch bei Nichtinanspruchnahme der Leistung. DELINARY hat sich
insoweit die Einnahmen aus anderweitigem Erwerb sowie etwaige ersparte Aufwendungen
anrechnen zu lassen. Die ersparten Aufwendungen können dabei gemäß nachstehender
Regelungen in Ziffer 4 pauschaliert werden. Das Recht des Kunden, von DELINARY
nachzuweisen, dass kein oder ein niedrigerer Anspruch als in der geforderten Höhe
entstanden ist, bleibt vorbehalten.
4. Ab Vertragsunterzeichnung – 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn 10% der Gesamtkosten
• 14 - 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% der Gesamtkosten
• 7 Tage - Veranstaltungsbeginn 100% der Gesamtkosten
5. Der Kunde ist in jedem Fall verpflichtet, DELINARY die Kosten zu erstatten, die durch den
Rücktritt des Kunden entstehen (z.B. aus nicht lösbaren Verbindlichkeiten).
§ 12 Rücktritt von DELINARY
1. DELINARY ist unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte zum Rücktritt vom Vertrag
berechtigt, wenn:
a) der Kunde entweder die von ihm zu erbringenden Zahlungen und oder Nachweise nicht rechtzeitig
erbringt oder sonstigen vertraglich übernommenen Pflichten trotz Mahnung nicht nachgekommen
ist,
b) der Kunde den Einsatz-/ Nutzungszweck ohne Zustimmung von DELINARY ändert,
c) Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Personen- oder
4. d) Sachschäden oder eine Schädigung des Ansehens des Vermieters nach § 9 Ziff. 1 drohen,
5. e) die für die Durchführung der Anmietung evtl. erforderlichen behördlichen
Genehmigungen oder Erlaubnisse nicht erteilt werden,
6. f) der Vertragsgegenstand infolge höherer Gewalt nicht zur Verfügung gestellt werden kann
bzw. die Leistungen nicht erbracht werden können.
2. Der Rücktritt ist dem Kunden gegenüber unverzüglich zu erklären.
3. Ist der Rücktritt durch den Kunden verschuldet, kann DELINARY die bis zum Rücktritt entstandenen
und vertraglich vereinbarten Kosten sowie nicht mehr lösbare Verbindlichkeiten vom Kunden
erstattet verlangen.
§ 13 Haftung
1. Der Kunde haftet für die von ihm eingebrachten Gegenstände sowie für alle Personen- und
Sachschäden, die durch ihn, seine Beauftragten, Gäste oder sonstige Dritte, die auf seine
Veranlassung mit der Veranstaltung in Berührung kommen, im Zusammenhang mit der
Veranstaltung schuldhaft verursacht werden und stellt DELINARY insoweit von
Schadensersatzansprüchen Dritter frei.
2. DELINARY haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen jeweils unbeschränkt für
Schäden
1. a) aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
2. b) aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von
DELINARY oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen,
3. c) wegen Fehlens oder Wegfalls einer zugesicherten Eigenschaft oder der
Verletzungen einer Beschaffenheitsgarantie.
3. DELINARY haftet ferner unter Begrenzung auf den Ersatz des vertragstypischen
vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung von
Kardinalpflichten bzw. von wesentlichen Vertragspflichten durch DELINARY oder einer ihrer
gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
4. Für sonstige Schäden aufgrund leicht fahrlässigen Verhaltens haftet DELINARY je Schadensfall
begrenzt auf das Einfache der Vergütung für die Veranstaltung.
5. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
6. DELINARY haftet nicht für Beeinträchtigungen aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unwetter,
Hochwasser).
7. Eine über das Vorstehende hinausgehende Haftung von DELINARY ist ausgeschlossen, dies
gilt insbesondere auch für eine etwaige verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche
Mängel der Mietsache nach § 536a Absatz 1 BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt
des Vertragsschlusses vorhanden waren.
§ 14 Sonstiges
1. Eine Aufrechnung des Kunden gegen Zahlungsansprüche von DELINARY ist nur mit
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich.
2. Der Kunde ist nicht berechtigt, an von von DELINARY miet- oder in sonstiger Weise zur
Verfügung gestellten Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.
3. Die Rechte des Kunden aus diesem Vertragsverhältnis sind nur mit vorheriger Zustimmung
seitens DELINARY übertragbar.
4. Es gilt deutsches Recht.
5. Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertrag beider Parteien ist Dachau.
6. Sofern einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam
sein oder werden sollten, so sollen nach dem Willen der Vertragsparteien alle übrigen
Bestimmungen rechtlich wirksam bleiben. Die unwirksame Bestimmung ist in diesem Falle
durch eine solche zu ersetzen, die dem Willen der Parteien in rechtlich zulässiger Weise am
nächsten kommt.
Dachau am 01.01.2023
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