AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. DELINARY (Mietkochdienstleistungen)


§ 1 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang

(1) Gegenstand dieser Vertragsbedingungen ist die Erbringung von Dienstleistungen im gastronomischen

Bereich.


(2) Der Auftraggeber hat vor Vertragsschluss überprüft,

dass der von ihm gewünschte Leistungsumfang seinen Bedürfnissen vollständig und abschließend entspricht.


(3) Maßgebend für Umfang, Art und Qualität der Leistungen

ist der beiderseits unterzeichnete Vertrag oder eine Auftragsbestätigung, ansonsten das vom Kunden

akzeptiertes Angebot.

Sonstige Angaben oder Anforderungen werden nur Vertragsbestandteil,

wenn die Vertragspartner dies schriftlich vereinbaren

oder die Fa. Delinary sie schriftlich bestätigt hat. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen

der schriftlichen Vereinbarung oder der schriftlichen Bestätigung durch die Fa. Delinary.


(4) Abgeschlossene Verträge per Email sind rechts bindend.


§ 2 Zahlungskonditionen


(1) Es gelten die mit dem Auftraggeber vertraglich vereinbarten Preise zuzüglich der jeweils gültigen

Mehrwertsteuer. Der Stundensatz wird individuell nach Art und Umfang des Einsatzes schriftlich mit dem

Auftraggeber ausgehandelt. Sollten Übernachtungen erforderlich werden, so werden diese auch individuell

vertraglich, schriftlich festgehalten


(2) Die genannten Preise gelten an allen Tagen der Woche. Es gibt keine Aufschläge an Wochenenden.


(3) Die Grundlage der Rechnungsstellung ist der Stundennachweis der vom vermittelten Koch täglich

geschrieben und vom Auftraggeber oder einer verantwortlichen Person abgezeichnet wird.


(4) Die vereinbarte Vergütung ist nach Erbringung der Dienstleistung und Eingang der Rechnung an den

vermittelten Koch ohne Abzug sofort fällig oder in Bar zahlbar.

Bei einer Auftragsdauer von mehr als einer Woche erfolgt eine wöchentliche Zwischenabrechnung.

Abweichend dieser Regelung bedarf es mit Rücksprache der Fa. Delinary andere abweichende

Zahlungskonditionen zu vereinbaren.


(5) Bei Auswärtseinsätzen mit Übernachtung wird zusätzlich eine Übernachtungsmöglichkeit, die Verpflegung

sowie ein KFZ-Stellplatz vom Auftraggeber gestellt.


§ 3 Rücktritt und Haftung

(1) Bei Stornierung oder Rücktritt von erteilten Aufträgen durch den Auftraggeber werden für den bereits

entstandenen Aufwand

bzw. den kurzfristigen Arbeitsausfall pauschale Rücktritts- bzw. Stornierungsgebühren in Rechnung gestellt.

Für einen Rücktritt bzw. eine Stornierung gelten folgende Fristen und Konditionen: Bis zu 15 Tage vor

vertraglichem Arbeitsbeginn fallen keine Stornogebühren an.

Bei einer späteren Stornierung des Auftrags gelten dann folgende Fristen und Stornogebühren: 8 bis 14 Tage

vor vertraglichem Arbeitsbeginn 50 % des Auftragswertes

4 bis 7 Tage vor vertraglichem Arbeitsbeginn 65 % des Auftragswertes

1 bis 3 Tage vor vertraglichem Arbeitsbeginn 85 % des Auftragswertes

Bei Aufträgen mit unbegrenzter Laufzeit ist die Beendigung dieses Auftrages 30 Tage vor Beendigung, schriftlich

zu vereinbaren.


(2) Auftragswert für die Ermittlung der Rücktritts- bzw. Stornogebühr ist nur der auf dem Stundensatz

basierende Auftragsanteil sowie die Vermittlungsprovision der Fa. Delinary.


(3) Sollte die Fa. Delinary selbst aus Gründen,

die sie persönlich nicht zu vertreten hat

(wie z.B. Krankheit oder höhere Gewalt), nicht in der Lage sein,

den Auftrag auszuführen,

so kann der Auftraggeber keinen Anspruch auf Schadenersatz geltend machen.


(4) Die Fa. Delinary Mietkochagentur schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern

diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der

Gesundheit betreffen.

Eine geltende Betriebshaftpflicht wird auf Verlangen nachgewiesen.


(5) Beide Parteien sind sich darüber einig, dass Personal, welches über die Fa. Delinary Mietkochagentur

vermittelt wurde, nicht direkt vom Kunden gebucht werden darf.

Bei Zuwiderhandlung hat die Fa. Delinary das Recht, 5.000,00 € Schadensersatz pro abgeworbener Person vom

Auftraggeber zu verlangen.


(6) Im Übrigen ist eine Gewährleistung für die Arbeitsqualität, die Arbeitsweise,

die Belastbarkeit sowie die Zuverlässigkeit des freien Mitarbeiters ausgeschlossen.

Regress und sonstige Ersatzansprüche des freien Mitarbeiters oder sonstiger Dritter sind ausgeschlossen.


§ 5 Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den mit der Fa. Delinary geschlossenen Verträgen ist in

85221 Dachau, wenn der Teilnehmer Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Ansonsten

gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.


§ 6 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nicht durchführbar sein oder nach

Vertragsschluss unwirksam oder nicht durchführbar werden,

bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

An die Stelle der unwirksamen oder nicht durchführbaren

Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten,

deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen,

die die Vertragsparteien mit der unwirksamen

bzw. nicht durchführbare Bestimmungen verfolgt haben.

Die vorstehenden Bestimmungen gelten

entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.


Dachau am 01.01.2023



Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. DELINARY (Catering)


§ 1 Geltungsbereich, Vertragsschluss und maßgebliche Bedingungen


1. DELINARY erbringt alle Lieferungen und Leistungen im Bereich Catering für den Kunden

ausschließlich auf Grundlage der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB).


2. Die AGB gelten auch für alle Zusatz- und Nachtragsaufträge sowie für alle zukünftigen Lieferungen

und Leistungen durch DELINARY, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.


3. Abweichende Vertragsbedingungen des Kunden kommen nicht zur Anwendung, es sei denn,

DELINARY hätte sich mit deren Geltung ganz oder teilweise ausdrücklich einverstanden erklärt. Selbst

wenn DELINARY auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden enthält oder

auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

Gleiches gilt für die Annahme von Leistungen oder Zahlungen.


§ 2 Angebote und Preise

1. Angebote von DELINARY sind stets freibleibend. Ein Vertrag kommt zustande, wenn

DELINARY den Auftrag des Kunden per E-Mail, Fax oder Post schriftlich annimmt. Erfolgt die

Leistung durch DELINARY, ohne dass DELINARY die Annahme ausdrücklich erklärt hat, so

kommt der Vertrag mit Beginn der Ausführung der Leistung zu den Bedingungen des

Angebotes zustande.


2. Lieferungen und Leistungen erfolgen zu den Preisen und besonderen Bedingungen des

jeweiligen Angebotes ggf. nebst im Einzelfall schriftlich vereinbarten weiteren Bedingungen.


§ 3 Termine

Sofern DELINARY auch den Raum für das Catering bereitstellt gilt Folgendes:


1. Termine sind verbindlich, wenn sie im Einzelfall schriftlich als verbindlich vereinbart worden

sind.


2. Aus einer Vormerkung für einen bestimmten Termin kann kein Anspruch auf den späteren

Vertragsschluss hergeleitet werden. Der Kunde und DELINARY verpflichten sich jedoch, eine

geplante Nicht-Inanspruchnahme bzw. eine anderweitige Vergabe des vornotierten Termins

unverzüglich mitzuteilen.


3. Es steht im alleinigen Ermessen von DELINARY zu Gunsten des Kunden eine Option auf den

Wunschtermin einzuräumen. Während der Gültigkeit

dieser Option verpflichtet sich DELINARY, den Termin nicht anderweitig zu vergeben. Soweit im

Einzelfall kein anderer Zeitraum vereinbart wurde, verfällt die Option 3 Kalenderwochen nach der

Bestätigung durch DELINARY, ohne dass es einer weiteren Erklärung bedarf.


§ 4 Vertragsgegenstand


1. Inhalt, Beschaffenheit, Umfang, Dauer und Zweck der von DELINARY zu erbringenden

Lieferungen und Leistungen ergeben sich, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist,

abschließend aus dem vom Kunden unverändert unterzeichneten Angebot von DELINARY. Im

Übrigen ergeben sich die Rechte und Pflichten der Parteien aus

o - Dem Angebot von DELINARY

o - Diesen AGB

o - Der Preisliste von DELINARY

o - Den gesetzlichen Bestimmungen, sofern in diesen AGB davon nicht

abgewichen wird.


2. Der in der Auftragsbestätigung bezeichnete Kunde ist für die durchzuführende Veranstaltung

gleichzeitig Veranstalter und trägt die sich daraus für die Durchführung der Veranstaltung

ergebenden Pflichten.


3. Werden Angebote nach den Angaben des Kunden insbesondere den vom Kunden zur

Verfügung gestellten Unterlagen ausgearbeitet, ist DELINARY berechtigt, auf die Richtigkeit

und Vollständigkeit der Angaben des Kunden zu vertrauen.


4. Die Einholung eventuell erforderlicher behördlicher Genehmigungen, Konzessionen oder

sonstiger Genehmigungen ist nur dann Bestandteil des Angebots, wenn dies ausdrücklich

aufgeführt ist.


5. Sämtliche Rechte an Angeboten, Planungen, Beschreibungen von Konzepten usw.

(DELINARY-Materialien) verbleiben, soweit ausdrücklich und schriftlich nichts anderes

vereinbart, bei DELINARY. Der Kunde erwirbt keinerlei Rechte an den DELINARY-Materialien.

Insbesondere ist der Kunde nicht bei einer Ablehnung eines Angebotes berechtigt,

DELINARY- Materialien anderweitig zu verwenden, verwerten, vervielfältigen oder zu

verbreiten. Jede Weitergabe an Dritte sowie die Vornahme von Änderungen bedarf der

schriftlichen Zustimmung von DELINARY.


6. Lieferungen und Leistungen, die nicht explizit genannt wurden, sind weder als Haupt- noch

als Nebenleistung geschuldet, es sei denn, diese Lieferungen und Leistungen sind zur

Erbringung der explizit genannten Leistungen zwingend erforderlich.


7. DELINARY kann eine über die in dem Angebot festgelegte hinausgehende Vergütung des

geleisteten Aufwandes verlangen, soweit:


- DELINARY Lieferungen und Leistungen erbringt, die über den Inhalt und Umfang der

Auftragsbestätigung hinausgehen, oder

- zusätzlicher Aufwand wegen nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der Pflichten des Kunden anfällt.


8. Soweit DELINARY berechtigt ist, eine über die in dem Angebot festgelegte hinausgehende

Vergütung des geleisteten Aufwandes zu verlangen, wird dieser, sofern zwischen den Parteien nichts

anderes schriftlich vereinbart worden ist, zu den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils

geltenden Listenpreisen sowie Stunden- und Tagessätze und Abrechnungsabschnitten von DELINARY

abgerechnet.


§ 5 Änderungen

1. Änderungen in Art und Menge können durch den Kunden bis 7 Werktage vor dem

Veranstaltungstermin mitgeteilt werden. DELINARY wird die Umsetzbarkeit prüfen und

gegebenenfalls dem Kunden den Änderungswunsch schriftlich bestätigen.


2. Bei einer Reduzierung der Teilnehmerzahl wird die ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl

zugrunde gelegt. Der Kunde hat das Recht, den vereinbarten Preis, um die von ihm im

Einzelnen nachzuweisenden aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl ersparten

Aufwendungen zu reduzieren.


3. Im Falle einer Erhöhung der Teilnehmer wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.


4. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt

DELINARY diesen Abweichungen zu, so kann DELINARY seine zusätzliche

Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, DELINARY trifft insoweit

ein Verschulden. 


§ 6 Vergütung / Preise

1. Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung aller vertraglich vereinbarten sowie etwaiger

zusätzlich in Anspruch genommenen Leistungen. Dies gilt auch für die vom Kunden direkt

oder über DELINARY beauftragten Leistungen, die durch Dritte erbracht und von DELINARY

verauslagt werden. Insbesondere gilt diese auch für Vergütungsansprüche der

Urheberrechtsverwertungsgesellschaften.


2. Die Abrechnung der Speisekosten erfolgt auf Grundlage der Preise im Angebot und der

gemeldeten Gästezahl. Die finale Gästezahl ist DELINARY bis 7 Werktage vor

Veranstaltungstermin schriftlich mitzuteilen. Eine kostenwirksame Reduzierung ist danach

nicht mehr möglich.


3. Die Abrechnung der Getränkekosten erfolgt auf Grundlage der Preise im Angebot und der

gemeldeten Gästezahl. Die finale Gästezahl ist DELINARY bis 7 Werktage vor

Veranstaltungstermin schriftlich mitzuteilen. Eine kostenwirksame Reduzierung ist bis zwei

Werktage vor der Veranstaltung 12:00 Uhr mittags möglich. Danach gemeldete oder nicht

gemeldete Verringerungen der Gästezahl, sowie sog. „no show`s“ werden pauschal mit 5,- €

p. Person berechnet.


4. Ist der Kunde Unternehmer verstehen sich alle Preise und Preisangaben auch ohne

ausdrückliche Bezeichnung als solche in EURO ohne gesetzliche Steuern und Abgaben und

ohne sonstige, eventuell anfallende öffentlich-rechtliche Nebenabgaben.


5. Die Angebotspreise gelten drei Monate ab Vertragsschluss. Danach ist DELINARY berechtigt,

die Preiserhöhungen der Hersteller oder Lieferanten oder Lohnerhöhungen an den Kunden

weiterzugeben. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Preis mehr als 10 %

über dem Preis bei Vertragsschluss liegt.


6. Verzögert sich der Beginn oder Fortgang der Leistungserbringung aus Gründen, die nicht von

DELINARY zu vertreten sind, so ist DELINARY berechtigt, den hierdurch eingetretenen

Mehraufwand gesondert zu berechnen. Maßgebend sind dann die am Tage der Ausführung

gültigen Berechnungssätze durch DELINARY.


7. Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Kunden oder sonstiger

Dritter, die dem Kunden zuzurechnen sind, durch unverschuldete Transportverzögerungen,

nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen des Kunden, werden dem Kunden zusätzlich

in Rechnung gestellt. Dies gilt insbesondere auch für Kosten und Gebühren zur Einholung

erforderlicher behördlicher Genehmigungen und Konzessionen.


§ 7 Zahlungsbedingungen


1. DELINARY ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu

stellen.


2. DELINARY ist berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu

verlangen. Die Höhe einer etwaigen Vorauszahlung richtet sich nach den Umständen des

Einzelfalls und kann bis zu 100 % der Vertragssumme betragen. Solange eine etwaig

geforderte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht erbrachtet wurde, ist DELINARY

nicht zur Durchführung der Leistungen verpflichtet.


3. Werden Anzahlungen gefordert, müssen diese binnen 10 Tagen nach Vertragsschluss auf

dem übermittelten Konto von DELINARY gutgeschrieben sein.


4. Im Fall des Zahlungsverzuges mit einer Anzahlung ist DELINARY berechtigt, bei Fälligkeit

Zinsen in Höhe von 5 % der Anzahlungssumme zu verlangen.


5. Ist eine geforderte Anzahlung fällig und wird diese nicht bis zum in der Anzahlungsrechnung

vereinbarten Termin geleistet, ist DELINARY berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und

Schadenersatz zu verlangen. 


6. DELINARY ist berechtigt, bei Fälligkeit einer Endabrechnung Zinsen in Höhe von 5 % zu berechnen.

Bei Verzug mit einer Endabrechnung ist DELINARY berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% bei

Verbrauchern und bei

Handelsgeschäften 9% jeweils über dem Basiszinssatz zu verlangen. Das Recht von DELINARY, einen

höheren Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.

§ 8 Mietweise Überlassung


1. Sämtliches von DELINARY angeliefertes Equipment steht und bleibt im Eigentum von DELINARY

und wird nur mietweise überlassen.


2. Solchermaßen mietweise überlassenes Equipment (z.B. Geschirr, Besteck, Gläser,

Tischwäsche und dergleichen), hat der Kunde pfleglich zu behandeln und unverzüglich nach

Beendigung der Veranstaltung zurückzugeben. Für beschädigte, zerstörte oder verloren

gegangene Gegenstände hat der Kunde vollen Ersatz in Höhe der Wiederherstellungskosten

(bei Beschädigungen) bzw. in Höhe der Neuanschaffungskosten (bei Zerstörung oder Verlust)

zu leisten.


3. Rückgabebestätigungen durch DELINARY erfolgen stets nur unter Vorbehalt einer konkreten

Überprüfung.


4. Mietgebühren werden nach Kalendertagen berechnet. Als Mietbeginn gilt der Tag der

Übernahme, als Mietende der Tag der Rückgabe der Mietsache. Bei verspäteter Rückgabe

der Mietsache wird für jeden weiteren Tag die volle Mietgebühr eines Tages geschuldet.


§ 9 Annahme durch den Kunden

Bei der Bereitstellung von Speisen und Getränken kommt regelmäßig nur eine unverzügliche Anbzw. Abnahme der Lieferungen und/oder Leistungen von DELINARY in Frage. Der Kunde ist daher

verpflichtet, die von von DELINARY zeit- und qualitätsgerecht bereitgestellten Waren und

Dienstleistungen an- bzw. abzunehmen. Ist dies nicht oder nicht rechtzeitig möglich oder verweigert

der Kunde aus Gründen, die DELINARY nicht zu vertreten hat, oder ohne Angabe von Gründen die

An- bzw. Abnahme, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs der Lieferungen oder Leistungen im

Zeitpunkt der Bereitstellung der Waren und Dienstleistungen auf den Kunden über. In diesem Fall

wird DELINARY von der jeweiligen Leistungsverpflichtung frei.


§ 10 Beschaffenheitsangaben


1. Weichen die Angebotsangaben von DELINARY von den allgemeinen Produktbeschreibungen,

den Mustern oder den Präsentationen ab, so sind allein die Angaben und Beschreibungen in

dem Angebot von DELINARY verbindlich. Von Herstellern beschriebene

Produkteigenschaften werden nicht Bestandteil der Beschaffenheitsvereinbarung.


2. Bei den von DELINARY verarbeiteten Lebensmitteln sind Schwankungen in Größe, Aussehen,

Gewicht, Konsistenz, Geschmack, Geruch oder sonstiger Beschaffenheit unvermeidlich. Eine

Haftung für bestimmte Qualitäten und Beschaffenheit der Lieferungen und Leistungen von

DELINARY wird von dieser nur übernommen, wenn diese Qualitäten und/oder

Beschaffenheitsangaben zuvor von von DELINARY ausdrücklich schriftlich als rechtsverbindliche

Beschaffenheitsangaben bezeichnet und als solche anerkannt worden sind.


3. Änderungen der Produkte und Dienstleistungen von DELINARY, die durch von dieser nicht zu

beeinflussende äußere Faktoren (insbesondere Umwelteinflüsse, technische Gegebenheiten vor Ort,

Verfügbarkeit von Frischwaren) hervorgerufen werden, darf DELINARY ohne Einschränkung an den 

Kunden weitergeben, ohne dass der Kunden hieraus irgendwelche Ansprüche gegen DELINARY

herleiten kann.


§ 11 Rücktritt des Kunden


1. Ein Rücktritt des Kunden setzt voraus, dass ein vertragliches Rücktrittsrecht mit von

DELINARY vereinbart ist oder ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht.


2. Ein etwaig vereinbartes Rücktrittsrecht kann nur bis zu dem vertraglich vereinbarten Datum

kostenlos ausgeübt werden. Danach erlischt das Rücktrittsrecht des Kunden.


3. Sofern ein vertragliches Rücktrittsrecht nicht oder nicht mehr besteht und DELINARY einer

einvernehmlichen Aufhebung nicht zustimmt, behält DELINARY den Anspruch auf die

vereinbarte Vergütung auch bei Nichtinanspruchnahme der Leistung. DELINARY hat sich

insoweit die Einnahmen aus anderweitigem Erwerb sowie etwaige ersparte Aufwendungen

anrechnen zu lassen. Die ersparten Aufwendungen können dabei gemäß nachstehender

Regelungen in Ziffer 4 pauschaliert werden. Das Recht des Kunden, von DELINARY

nachzuweisen, dass kein oder ein niedrigerer Anspruch als in der geforderten Höhe

entstanden ist, bleibt vorbehalten.

4. Ab Vertragsunterzeichnung – 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn 10% der Gesamtkosten

• 14 - 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% der Gesamtkosten

• 7 Tage - Veranstaltungsbeginn 100% der Gesamtkosten

5. Der Kunde ist in jedem Fall verpflichtet, DELINARY die Kosten zu erstatten, die durch den

Rücktritt des Kunden entstehen (z.B. aus nicht lösbaren Verbindlichkeiten).


§ 12 Rücktritt von DELINARY


1. DELINARY ist unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte zum Rücktritt vom Vertrag

berechtigt, wenn:


a) der Kunde entweder die von ihm zu erbringenden Zahlungen und oder Nachweise nicht rechtzeitig

erbringt oder sonstigen vertraglich übernommenen Pflichten trotz Mahnung nicht nachgekommen

ist,


b) der Kunde den Einsatz-/ Nutzungszweck ohne Zustimmung von DELINARY ändert,


c) Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Personen- oder


4. d) Sachschäden oder eine Schädigung des Ansehens des Vermieters nach § 9 Ziff. 1 drohen,


5. e) die für die Durchführung der Anmietung evtl. erforderlichen behördlichen

Genehmigungen oder Erlaubnisse nicht erteilt werden,


6. f) der Vertragsgegenstand infolge höherer Gewalt nicht zur Verfügung gestellt werden kann

bzw. die Leistungen nicht erbracht werden können.


2. Der Rücktritt ist dem Kunden gegenüber unverzüglich zu erklären.


3. Ist der Rücktritt durch den Kunden verschuldet, kann DELINARY die bis zum Rücktritt entstandenen

und vertraglich vereinbarten Kosten sowie nicht mehr lösbare Verbindlichkeiten vom Kunden

erstattet verlangen.

§ 13 Haftung


1. Der Kunde haftet für die von ihm eingebrachten Gegenstände sowie für alle Personen- und

Sachschäden, die durch ihn, seine Beauftragten, Gäste oder sonstige Dritte, die auf seine 

Veranlassung mit der Veranstaltung in Berührung kommen, im Zusammenhang mit der

Veranstaltung schuldhaft verursacht werden und stellt DELINARY insoweit von

Schadensersatzansprüchen Dritter frei.


2. DELINARY haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen jeweils unbeschränkt für

Schäden


1. a) aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,


2. b) aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von

DELINARY oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen,


3. c) wegen Fehlens oder Wegfalls einer zugesicherten Eigenschaft oder der

Verletzungen einer Beschaffenheitsgarantie.


3. DELINARY haftet ferner unter Begrenzung auf den Ersatz des vertragstypischen

vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung von

Kardinalpflichten bzw. von wesentlichen Vertragspflichten durch DELINARY oder einer ihrer

gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.


4. Für sonstige Schäden aufgrund leicht fahrlässigen Verhaltens haftet DELINARY je Schadensfall

begrenzt auf das Einfache der Vergütung für die Veranstaltung.


5. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.


6. DELINARY haftet nicht für Beeinträchtigungen aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unwetter,

Hochwasser).


7. Eine über das Vorstehende hinausgehende Haftung von DELINARY ist ausgeschlossen, dies

gilt insbesondere auch für eine etwaige verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche

Mängel der Mietsache nach § 536a Absatz 1 BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt

des Vertragsschlusses vorhanden waren.


§ 14 Sonstiges


1. Eine Aufrechnung des Kunden gegen Zahlungsansprüche von DELINARY ist nur mit

unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich.


2. Der Kunde ist nicht berechtigt, an von von DELINARY miet- oder in sonstiger Weise zur

Verfügung gestellten Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.


3. Die Rechte des Kunden aus diesem Vertragsverhältnis sind nur mit vorheriger Zustimmung

seitens DELINARY übertragbar.


4. Es gilt deutsches Recht.


5. Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertrag beider Parteien ist Dachau.


6. Sofern einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam

sein oder werden sollten, so sollen nach dem Willen der Vertragsparteien alle übrigen

Bestimmungen rechtlich wirksam bleiben. Die unwirksame Bestimmung ist in diesem Falle

durch eine solche zu ersetzen, die dem Willen der Parteien in rechtlich zulässiger Weise am

nächsten kommt.


Dachau am 01.01.2023

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